Bitte beachten Sie bei allen genannten Förderprogrammen die aktuellen Informationen auf den verklinkten Seiten (Stand 15.11.2023)*.
Förderung von betrieblichen Innovationen (BIF-Richtlinie)
Projektträger WTSH GmbH
BIF Modul 2: Entwicklungsvorhaben
- Ziel: Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationsprojekten im Bereich Produkt- und Verfahrensentwicklung
- Förderfähige Kosten: Personalkosten sowie eine Restkostenpauschale von 40 % der Personalkosten (externe Dienstleistungen, Sachkosten, Investitionen usw.).
- Förderquote: In der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
- Projektvolumen: Mindestens 60.000 Euro, maximal 200.000 Euro.
- Antragstellung: Anträge können fortlaufend über das Online-Antragsportal eingereicht werden, exklusiv für KMU
Weitere Details zum BIF-Modul 2 finden Sie hier: wtsh.de/de/bif-modul-2-entwicklungsvorhaben
BIF Modul 3: Komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Ziel: Unterstützung von Unternehmen bei der Durchführung von komplexen Innovationsprojekten im Bereich Forschung und Entwicklung.
- Förderfähige Kosten: Ähnlich wie Modul 2 werden Personalkosten sowie eine Restkostenpauschale von 40 % der Personalkosten für externe Dienstleistungen, Sachkosten, Investitionen usw. berücksichtigt.
- Förderquote: In der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten
- Projektvolumen: Die zuwendungsfähigen Kosten sollten 100.000 Euro nicht unterschreiten und sind auf maximal 500.000 Euro Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze einzureichen, bei positiver Begutachtung wird in der zweiten Stufe ein ausführlicher Förderantrag eingereicht.
Weitere Details zum BIF-Modul 3 finden Sie hier: wtsh.de/de/bif-modul-3-komplexe-forschungs-und-entwicklungsvorhaben
Förderung für Innovationsvorhaben von Startups in Schleswig-Holstein
Für Unternehmen, die nicht älter als 5 Jahre sind, steht der Seed Bonus oder Seed Invest Bonus zur Verfügung.
- Seed-Bonus: Aufbau und Skalierung innovativer, wachstumsorientierter Geschäftsmodelle in Start-ups durch eigenes Personal
- SeedInvest-Bonus: Aufbau und Skalierung innovativer, wachstumsorientierter Geschäftsmodelle in Start-ups durch Investitionen (Anschaffung von Geräten und Ausrüstung)
- Zuwendungshöhe: bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Weitere Details finden Sie hier: https://wtsh.de/de/einstiegsfoerderung-fuer-innovationsvorhaben-von-kmu-eik-seed
Optimale Therapien durch datengetriebene Entscheidungs- und Unterstützungssysteme
Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Einreichungsfrist: 29. Februar 2024
Hier gehts zur Förderung von Projekten zum Thema „Optimale Therapien durch datengetriebene Entscheidungs- und Unterstützungssysteme“.
Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND
Die Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND verhilft radikal neuen Ideen und Technologien, die unser aller Leben spürbar besser machen, zum Durchbruch.
www.sprind.org
*Für die Richtigkeit der Angaben können wir keine Gewähr übernehmen.